Datenschutzinformationen

Verantwortlich für den Website-, Registrierungs- und Vertragsbetrieb ist Sascha Koschany, Flurstr. 12, 46499 Hamminkeln. Kontakt: app@koschany.eu.

Website, Anmeldung und Testanfrage

Der aktuelle Dienst auf pay.koschany.eu verwendet einen IONOS-VPS mit eigener Authentifizierung, Datenbank und Dateispeicher. Anmeldedaten, Firmenname, Ansprechpartner, E-Mail, gewünschte Nutzerzahl und Registrierungshistorie dienen der Bearbeitung Ihrer Anfrage und der Bereitstellung Ihres Zugangs (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Technisch notwendige Sitzungsdaten ermöglichen die Anmeldung. Sicherheits- und Missbrauchsprüfungen dienen dem Schutz des Dienstes (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO).

Zur Begrenzung missbräuchlicher Registrierungen und E-Mail-Anfragen verwendet der Server ein eigenes Bild-CAPTCHA mit kurz gültiger Sicherheitsprüfung. Es lädt keine Dienste anderer CAPTCHA-Anbieter. Bei Schwierigkeiten ist eine betreute Registrierung über app@koschany.eu möglich. Zeitstempel sowie mit einem geheimen Schlüssel gebildete Prüfwerte der E-Mail-Adresse und des IP-Netzes werden vorübergehend gespeichert; die Begrenzungsdaten enthalten keine Klartext-E-Mail oder Klartext-IP und kein Passwort. Gmail-Schreibweisen mit Punkten oder Zusätzen werden für diese Begrenzung zusammengefasst. Diese Zähler werden im laufenden Betrieb nach 48 Stunden im nächsten regelmäßigen Bereinigungslauf (alle zehn Minuten) entfernt. Verschlüsselte Sicherungen und die eigentliche Registrierungshistorie werden getrennt behandelt. Neue Anfragen werden dem Betreiber erst nach E-Mail-Bestätigung gemeldet.

Testzeitraum und Projektinhalte

Der kostenlose Test dauert nach Freigabe sieben Tage und ist je E-Mail-Adresse oder Domain einmal möglich. Zur Wiederholungsprüfung werden Prüfsummen der E-Mail und Domain gespeichert. Diese bleiben auch bei Entfernung der zugehörigen Firma erhalten; sie können weiterhin personenbezogen sein. Nach Ablauf wird der Projektzugang gesperrt. Inhalte werden nicht allein durch den Ablauf automatisch gelöscht. Eine endgültige Aufbewahrungs- und Löschregelung wird vor kostenpflichtiger Freigabe ergänzt. Für die Verarbeitung von Baustellen- und Mitarbeiterdaten im Auftrag einer Firma ist zusätzlich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich.

E-Mail, Gerätefunktionen und Weitergabe

Bestätigungen und betriebliche Nachrichten werden über IONOS-E-Mail verarbeitet. Spracheingabe kann je nach Browser und Gerät eine Verarbeitung durch dessen Anbieter nutzen; Texteingabe ist eine Alternative. Der optionale Geräteassistent lädt Programmbibliotheken über jsDelivr und Modelle von Hugging Face: dabei entstehen Verbindungen zu diesen Anbietern. Projekttexte werden vom Geräteassistenten lokal verarbeitet. Eine automatische Vorgangsvorprüfung läuft auf dem VPS. Bei ausdrücklich gewählter WhatsApp- oder E-Mail-Weitergabe entscheiden Sie über Empfänger und Versand; es gibt keinen automatischen WhatsApp-Versand.

Zahlungsdienst und Altbestand

Eine PayPal-Live-Anbindung ist vorbereitet. Der kostenpflichtige Abschluss ist derzeit gesperrt; es werden keine automatischen Testgebühren erhoben. Bei späterer Freigabe verarbeitet PayPal Zahlungsdaten nach eigenen Datenschutzinformationen. Eine ältere App-Version und historische Sicherungen befinden sich noch getrennt bei Supabase; diese sind nicht bereits vollständig auf den aktuellen VPS umgezogen.

Ihre Rechte

Sie können nach den gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch verlangen. Eine erteilte Einwilligung können Sie für die Zukunft widerrufen. Wenden Sie sich hierzu an app@koschany.eu. Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

Noch laufende Ergänzung

Diese Informationen beschreiben den festgestellten Betriebsstand. Konkrete Aufbewahrungsfristen, Protokoll- und Backupfristen, Hosting-Vertragsdetails und Angaben zu möglichen Drittlandübermittlungen werden noch geprüft. Die kostenpflichtige Freigabe bleibt bis zur Vervollständigung gesperrt.

Stand: 14. Oktober 2026